Alle Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor als
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Die Berichte und die zugehörigen Unterlagen werden so lange aufbewahrt, wie es für die Bearbeitung des Berichts erforderlich ist, in jedem Fall aber nicht länger als fünf Jahre ab dem Datum der Mitteilung des endgültigen Ergebnisses des Berichtsverfahrens.